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AGB

§ 1 Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kauf- bzw. Mietvertragabschlusses für das im Angebot näher bezeichnete Objekt, beträgt 5,95 Prozent des notariell beurkundeten Kaufpreises bzw. 2,38 Monatsmieten (Kaltmieten) jeweils inklusive der gesetzlichen MwSt. aus dem Provisionsbetrag. Die Provision für die Vermietung gewerblicher Objekte beträgt 3 Monatsmieten (Kaltmieten) zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

Die Provision ist auch für den Fall zu bezahlen, daß unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller und rechtlicher Art sind für den Provisionsanspruch unschädlich.

Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung gilt auch für den Fall der Objektverschiedenheit (Abschluß eines Vertrages über eine anderes dem Eigentümer gehörendes Objekt), da der Interessent erst durch Vorliegen dieses Angebotes Kenntnis von der Existenz und Person des Eigentümers erhalten konnte und ohne Kenntnis des Eigentümers der Interessent mit diesem keinen Vertrag hätte abschließen können.

Unsere Provision ist fällig bei Vertragsabschluß, ohne Rücksicht auf technische, juristische oder finanzielle Durchführbarkeit des Vertrages. Eine ortsübliche Provision ist auch dann zu zahlen, wenn ein anderes Rechtsgeschäft als über das angebotene Objekt zwischen den Parteien zustande kommt oder innerhalb der Jahresfrist vom Tage des Vertragsschlusses an gerechnet ein weiteres Rechtsgeschäft begründet wird, welches eine Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäfts bedeutet. Eine Provision ist auch dann fällig, wenn innerhalb von zwei Jahren nach Abschluß eines von uns vermittelten Miet- oder Pachtvertrages ein späterer Kauf getätigt wird.

Des weiteren bedarf es zur Fälligkeit des Provisionsanspruchs für einen Erwerb bzw. die Anmietung des vorseitig genannten Objekts oder eines anderen dem Eigentümer gehörenden Objekts keines zusätzlichen Vertrages.

Der Empfänger dieses Angebotes hat uns unverzüglich Anzeige zu machen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen ein Vertrag über das in diesem Angebot bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.

§ 2 Wir versichern, daß wir vom Verkäufer bzw. Vermieter oder einem nachweislich berechtigten Bevollmächtigten beauftragt und befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten.

Wir erklären weiterhin, daß die vorseitig gemachten Angaben ausschließlich auf Informationen des Verkäufers bzw. des Vermieters beruhen. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um richtige Angaben bemüht, können jedoch für diese Angaben des Verkäufers bzw. der Vermieters keine Haftung übernehmen.

Der Interessent ist darüber informiert, daß er für den Fall der Vorkenntnis des Objekts bzw. des Objekteigentümers dies dem Makler unverzüglich mitzuteilen hat. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Information des Maklers aus diesem Angebot an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg geworden und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.

§ 3 Das vorliegende Angebot ist nur für den von uns ausdrücklich bestimmten Empfänger vorgesehen. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Unbefugte Weitergabe oder indiskrete Behandlung des Angebots ziehen Schadenersatz in Höhe der Gesamtprovision nach sich.

§ 4 Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und -Vermietung bzw. -Verpachtung sind vorbehalten.

§ 5 Weitere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 6 Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt a.M., soweit dies in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart werden kann.